Suzy Kassem
Bei meiner Familienpraxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass sich mein Angebot an Selbstzahler richtet. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich berechtigt, nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abzurechnen. Unabhängig davon gilt das vereinbarte Honorar. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz i.d.R. nicht. Private Krankenversicherungen übernehmen ggf. unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
Kostenerstattungsverfahren mit möglichen Leistungsträgern sind selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, einschließlich möglicher Bezuschussungen. Eine Nichterstattung oder eine Teilerstattung durch Kostenträger (Private Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung) hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.
Pflegeeltern und ggf. Adoptivfamilien können für eine evtl. Kostenübernahme für die Integrative Bindungsorientierte Traumatherapie o.a. beim zuständigen Jugendamt nachfragen und der Sachverhalt wird dort geprüft.
der therapeutische Prozess kann bspw. hinsichtlich der möglichen Therapien und Behandlungsmethoden, Dauer/des eigenen Tempos, Zeitabständen zwischen den Sitzungen und Weiteres frei von den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen individuell besprochen und entschieden werden.
Es bestehen i.d.R. keine langen Wartezeiten
Keine Berichterstattung (keine gesetzliche Notwendigkeit) über etwaige Diagnosen, Therapieverläufe u.a. persönliche Informationen an die gesetzliche Krankenkasse, Rentenkasse oder Arbeitgeber
Ihre Behandlung wird nicht aktenkundig. Es gib keine Schwierigkeiten bei späterem Wechsel von Kranken-, Zusatz-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen oder einer zukünftigen Verbeamtung.
Sollten Sie sich in einer Sperrfrist wegen einem Therapieabbruch oder einer bereits abgeschlossen Therapie befinden, können Sie bei mir weiterhin Unterstützung finden.
Heilpraktiker (Psychotherapie)-Rechnungen sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar: Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie in Ihrer Steuererklärung als sog. „Sonderausgaben“ geltend machen und so u.U. Ihre Steuerlast mindern!
Für ein Vorgespräch können Sie jederzeit per E-Mail einen zeitnahen Termin mit mir vereinbaren. Dieser Termin dient dazu, sich über meine Therapie- und Beratungsmöglichkeiten zu erkundigen, sich über Ihre eigenen Anliegen, Vorstellungen und Ziele klar zu werden und einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeit zu gewinnen. Nach dem Vorgespräch können Sie sich in Ruhe entscheiden, ob Sie mit mir arbeiten wollen.
In einem Erstgespräch erörtern wir dann die zum Anliegen passende Methoden- bzw. Therapie- und Beratungsmöglichkeiten ausführlich, klären offene Fragen und Formalitäten und planen das weitere Vorgehen.
Das kostenlose Kennenlerngespräch von etwa 20 Minuten (gerne per Email oder Telefon) geht voraus.
Sprechen Sie mich gerne an!
ALLE ANFRAGEN WERDEN DISKRET BEHANDELT
Der erste Schritt ist oft der Schwierigste. Aber Sie werden sehen, dass jeder weitere Schritt leichter und leichter fällt – bis ein Weg entstehen wird! Ich behandle sämtliche Informationen und Daten selbstverständlich diskret und streng vertraulich.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf und ich werde mich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Das KENNENLERNGESPRÄCH von etwa 20 Minuten (bevorzugt telefonisch oder per Videosprechstunde) ist natürlich kostenfrei!
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf Ihrem Weg zu begleiten.